Für den Geschäftsverkehr mit Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, deren Kenntnis und Anerkennung der Kunde bei Vertragsabschluß versichert. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Handelsgesetzbuches (HGB). I Vertragsabschluß 1. Sämtliche Verträge und Vereinbarungen mit Kunden bedürfen der Schriftform. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. 2. Mündliche Vereinbarungen und Verträge werden für die Firma ELLERMANN EUROCON GmbH erst mit ihrer schriftlichen Bestätigung wirksam. Bis dahin gelten sie als freibleibendes jederzeit widerrufliches Angebot. Schriftliche Bestätigungen dieser Art haben grundsätzlich die Wirkung eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens. 3. Erhält der Kunde, auch der Nichtkaufmann, erstmals durch das Bestätigungsschreiben Kenntnis von den Allgem. Verkaufs‑ und Lieferbedingungen, werden diese Vertragsinhalt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang widerspricht. 4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der AGB im übrigen nicht. II Eigentumsvorbehalt 1. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. 2. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für den Fall der Weiterveräußerung bzw. -verarbeitung durch den Kunden. 2.1 Im Fall der Weiterveräußerung hat sich der Kunde das bedingte Eigentum gegenüber Dritten vorzubehalten. Alle Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden hiermit in Höhe unserer Forderungen zur Sicherheit im Voraus an uns abgetreten. Im Fall der Weiterverarbeitung unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware durch den Kunden oder dessen Abnehmer nach Maßgabe des § 950 BGB erwerben wir an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes unserer Sache zum Wert der neuen Sache. Wir sind nach unserer Wahl berechtigt, auf das Miteigentum zu verzichten und Entschädigung nach § 951 BGB zu verlangen. 3. Der Kunde verpflichtet sich, unsere Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts auf unser Verlangen und seine Kosten gegen Beschädigung oder Untergang angemessen zu versichern. III Liefer‑ und Versandbedingungen 1. Die Vereinbarung von Lieferfristen bedarf der Schriftform. Im Fall der Überschreitung der Lieferfristen haften wir für evtl. daraus beim Kunden entstehende Schäden nicht. 2. Erfüllungsort für unsere Lieferverpflichtungen ist grundsätzlich der Sitz unserer Firma. 3. Erfolgt die Lieferung auf Verlangen des Kunden an einem anderen Ort, gilt § 447 BGB. Im Einzelfall kann ein anderer Erfüllungsort schriftlich vereinbart werden. IV Gewährleistungsansprüche 1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations‑ und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. 2. Werden Betriebs‑ oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. 3. Der Kunde verpflichtet sich, gelieferte Ware unverzüglich nach Empfangnahme auf etwaige Mängel zu untersuchen und festgestellte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 4. Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung ist er verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, an Arbeits‑ und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Befindet sich die mangelhafte Kaufsache nicht am Erfüllungsort, so hat der Käufer nach Wahl des Verkäufers das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließenden Rücksendung an den Verkäufer zu schicken bzw. das schadhafte Teil bzw. Gerät bereitzuhalten, um einem Service‑Techniker des Verkäufers die Reparatur vor Ort zu ermöglichen. 5. Ist der Verkäufer zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die er zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer berechtigt eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. 6. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers ‑ gleich aus welchen Rechtsgründen ‑ ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. 7. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Käufer wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung gern. §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. V Haftungsbeschränkung Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs‑ bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. VI Preise und Zahlungsbedingungen 1. Die Verkaufspreise richten sich, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, nach den jeweils gültigen Preislisten unserer Firma. Die Preise verstehen sich grundsätzlich ab Erfüllungsort. 2. Rechnungen werden grundsätzlich netto ab Rechnungsdatum fällig, soweit nicht im Einzelfall andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden. Stichtag für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Zahlungseinganges bei uns. Rechnungen für Ersatzteile und Reparaturarbeiten sind, sofern nicht anders vereinbart, rein netto Kasse zahlbar. 3. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen Bankdiskontsatzes erhoben. 4. Die Annahme von Wechseln und Schecks als Zahlungsmittel erfolgt grundsätzlich erfüllungsfalber. VII Gerichtsstand Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Verträgen, für die die vorstehenden AGB gelten, ist Delmenhorst.
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